Satzung des Dachverbandes Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) e.V. § 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „CMD Dachverband“, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz „e.V.“ 2. Der Verein hat seinen Sitz in Sömmerda. Er wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2: Vereinszweck, Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. 2. Der Zweck des Vereins ist es, für das Krankheitsbild CMD auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine adäquate Aufmerksamkeit zu erzielen, insbesondere durch Information und Aufklärung der allgemeinen und der Fach-Öffentlichkeit sowie durch Anleitung interessierter therapeutischer Fachkräfte zur Prävention, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Forschung. 3. Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch: Information und Aufklärung über Ursachen, Wesen, Diagnostik und Therapie der CMD Förderung der wissenschaftlichen und klinischen Erforschung der CMD, ihrer Vorbeugung, Erkennung und Behandlung Organisation und Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie von Informationsveranstaltungen zum Krankheitsbild CMD Hilfestellung, Unterstützung und Beratung von Betroffenen in Belangen, die ihre Krankheit betreffen bzw. mit ihr in einem Zusammenhang stehen Ausbau des interdisziplinären co-therapeutischen Netzwerks 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden durch Beiträge, Spenden und Stiftungen aufgebracht. Sie dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Für sehr zeitintensive Tätigkeiten v.a. im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit etc.) können die Vorstandsmitglieder über einen Honorarvertrag eine entsprechende Vergütung geltend machen. Rechnungsstellung erfolgt an den Verein. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3: Mitgliedschaft 1. Der Verein hat ordentliche, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. 2. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Gewähr bieten, den Verein bei der Verfolgung seiner Zwecke in besonderer Weise wirkungsvoll zu unterstützen. Alle Gründungsmitglieder sind ordentliche Mitglieder. 3. Fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Zwecke des Vereins ideell und materiell zu unterstützen. Die fördernde Mitgliedschaft wird durch Zahlung des festgesetzten Mindestbeitrages erworben. 4. Eine Ehrenmitgliedschaft wird auf Antrag und in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestimmt. 5. Der Beirat und Vorstand entscheiden über den Aufnahmeantrag nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe nicht mitgeteilt werden. 6. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintrag in die Liste der Vereinsmitglieder. Sie endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt per E-Mail oder Brief an den Vorstand. Über den Ausschluss beschließen der Beirat und Vorstand. Nach Möglichkeit sollte eine Anhörung des betroffenen Mitgliedes stattfinden. Der Beschluss ist dem Mitglied per E-Mail oder Brief mitzuteilen, das binnen eines Monats Widerspruch erheben kann. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Auch dort ist dem betroffenen Mitglied zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 4: Beiträge 1. Die Festsetzung von Beiträgen und deren Höhe beschließt die Mitgliederversammlung. 2. Beiträge werden zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Höhere freiwillige Beiträge sind erwünscht, ebenso die Förderung des Vereins durch Stiftungen. In besonderen Fällen kann der Vorstand eine teilweise oder vollständige Befreiung der Beitragspflicht genehmigen. 3. Rentner und Pensionierte zahlen nur 1/4 des Beitrages. Auszubildende und Studenten können eine Anwartschaft ohne Stimmrecht beantragen. Die Anwartschaft ist beitragsfrei. Ehrenmitglieder sind generell vom Beitrag befreit. § 5: Organe des Vereins Organe des Vereins sind: – die Mitgliederversammlung – der Beirat – der Vorstand § 6: Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der ordentlichen Mitglieder. Sie wird mindestens jährlich einmal abgehalten. Weitere Mitgliederversammlungen können bei Bedarf oder wenn ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe veranlagt, einberufen werden. 2. Die Einberufung erfolgt per E-Mail oder Brief durch den Vorstand mindestens 4 Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung. 3. Die Tagesordnung wird vom Vorstand aufgestellt. Vorschläge auf Änderung der Satzung sollen dem Einladungsschreiben mit dem vollen Wortlaut beigefügt werden; sie müssen den Mitgliedern jedoch spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Versammlung mitgeteilt sein. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich dem Vorstand vorzulegen, der die Tagesordnung den Mitgliedern umgehend schriftlich bekanntzugeben hat. 4. Die Versammlung leitet der Vorsitzende des Vorstandes und bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter oder ein Beiratsmitglied. 5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig mit Einschränkungen der Regelung des § 9. 6. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten insbesondere über: a) die Wahl und die Zusammensetzung des Vorstandes auf Vorschlag des Beirats b) die Wahl der Mitglieder des Beirates c) Annahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes d) Höhe des Mitgliedsbeitrages e) Tag und Ort der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung f) Verteilung der Vereinsmittel im Falle der Auflösung des Vereins. 7. Die Mitgliederversammlung beschließt mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder über: a) Satzungsänderungen b) Sonderrechte von Mitgliedern c) Ausschluss von Mitgliedern d) Auflösung des Vereins. 8. Von den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sind Niederschriften zu fertigen, die von zwei Teilnehmern, darunter dem Leiter der Versammlung, zu unterzeichnen sind. 9. Sämtliche Abstimmungen, Wahlen, Satzungsänderungen und sonstige Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung können auch im Umlaufverfahren durchgeführt werden. Es besteht die Möglichkeit der Vollmachtserteilung gegenüber einem anderen Mitglied bei sämtlichen Abstimmungen, Wahlen, Satzungsänderungen und sonstige Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung. § 7: Beirat Der Beirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird für vier Jahre gewählt und bleibt bis zur turnusmäßigen Neuwahl im Amt. Er hat die Aufgaben Bestimmung eines Beiratsvorsitzenden Überwachung und Koordinierung der Arbeit des Vorstandes Beschluss einer Geschäftsordnung für den Vorstand (mit Mehrheit Wahlvorschlag für die Mitglieder des Vorstandes (mit Mehrheit) Nachwahl von Vorstandsmitgliedern Anstellung der Mitglieder des Vorstandes Abstimmung mit dem Vorstand über die laufenden Geschäfte Beschluss über redaktionelle oder behördlich veranlasste Satzungsänderungen (einstimmig). Die ordentlichen Mitglieder müssen hierüber umgehend informiert werden. Scheidet ein Mitglied des Beirates vorzeitig aus, so kann der Beirat für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger einstimmig kooptieren. Kommt es zu keiner Einigung über einen geeigneten Kandidaten, entscheidet die Mitgliederversammlung. Sämtliche Abstimmungen, Wahlen und sonstige Beschlussfassungen des Beirats können auch im Umlaufverfahren durchgeführt werden. § 8: Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei natürlichen
Vorstand & Gründung
Vorstand 1. Vorsitzender Dr. Dr. h.c. Jan V. Raiman, FZA Kiefer-orthopädie, Hannover 2. Vorsitzender Ralf Kusch MSc, Physiotherapeut, Hannover Beirat Prof. Dr. Wibke Bein-Wierzbinski, Päpki-Therapeutin, Hamburg Dr. Doreen Jaeschke, Fachzahnärztin für Kieferorthopädie, Sömmerda Dr. Kirsten Schulz-Steinberg, Oralchirurgin, Rheinsberg Gründungsmitglieder: Falk Friedrich, Hannover, ArztDr. Wolfgang H. Koch, Herne, ZahnarztIngo W. Paeske, Herne, ZahnarztDr. Christian Köneke, Bremen, ZahnarztPeter Bornhofen, Gernsheim, ZahnarztDr. Horst Kares, Saarbrücken, ZahnarztDr. Erich Wühr, Bad Kötzing, Zahnarzt, Osteopath Geschäftsstelle unter Leitung von Dr. Doreen Jaeschke: CMD-Dachverband e.V.c/o Schillerstraße 2699610 SömmerdaTelefon 03634-621296Telefax 03634-621060 Homepage: www.cmd-dachverband.deMail: info@cmd-dachverband.de
Unser Leitbild
Unser Leitbild Als CMD, also Craniomandibuläre Dysfunktion, bezeichnet man eine Funktionsstörung unter Beteiligung des Kausystems. Sie kann sich auf andere Körperfunktionen auswirken oder durch Funktions- oder Strukturstörungen anderer Organe oder Organsysteme bedingt sein. Zur erfolgreichen Behandlung ist dementsprechend ein interdisziplinäres Netzwerk erforderlich. Der CMD-Dachverband e.V. (CMDD) ist eine fachübergreifende Organisation für die interdisziplinär-medizinische Kommunikation und Kooperation aller beteiligten Heil- und Heilhilfsberufe. Der Verband besteht aus regionalen und überregionalen Netzwerken. Gemeinsames Ziel ist die effiziente Behandlung von Patienten mit CMD. Der CMD-Dachverband e.V. will durch umfassende interdisziplinäe Zusammenarbeit die Lebensqualität der betroffenen CMD-Patienten im Rahmen des therapeutisch Möglichen verbessern. Der CMD-Dachverband e.V. versteht sich als: kommunikatives Element zwischen Fachverbänden, Behandlern und Patienten. Verband, in dem Verfahren zu Diagnose und Therapie der CMD aufgearbeitet und abgestimmt mit zielführenden bestehenden Verfahren verbreitet werden. Die CMDD-Mitglieder: arbeiten ärztlich-zahnärztlich-heilhilfsberuflich fachübergreifend zusammen, um für CMD-Patienten offen zu analysieren und optimale Lösungen zu finden. informieren über das Erkrankungsbild CMD und fördern somit bei Vorliegen einschlägiger Symptome eine umgehende differenzialdiagnostische CMD-Abklärung durch den jeweiligen Therapeuten bzw. das selbständige Aufsuchen eines versierten Facharztes durch die Betroffenen. bewegen sich auf dem Grund der Naturwissenschaften. Andere Erkenntnisse werden auch bei nichtwissenschaftlicher Untermauerung, aber bestehenden positiven Anwendungserfahrungen durchaus ernst genommen und überprüft. Die Psychosomatik und ihre Betrachtung stressbedingter Faktoren stellen z.B. eine wesentliche Ergänzung dar. suchen unprätentiös entsprechend der interdisziplinären Diagnose den sinnvollen Koordinator für die notwendigen Behandlungen des jeweiligen Patienten.
Mitgliedschaft
Was können wir für SIE als Mitglied tun? Effizienter im interdisziplinären CMD-Netzwerk! Ausgewiesene und engagierte CMD-Experten aus verschiedenen CMD-assoziierten Fachgebieten sind die tragfähige Basis unseres Verbandes. Unabhängig von Grenzen einzelner Fachdisziplinen bringt jeder seine Expertise zur Craniomandibulären Dysfunktion ein und ist hochmotiviert für gelungene Zusammenarbeit im Netzwerk und für einen fruchtbaren interdisziplinären Austausch. Nutzen Sie diese Ressourcen für Ihre Patienten! Co-Therapeuten zielsicher finden Sie sind Zahnarzt und suchen Kollegen mit Spezialisierung auf CMD z.B. im Bereich Orthopädie oder Physiotherapie, die die Bedürfnisse Ihrer Patienten kennen und gern und nachhaltig dieses besondere Klientel behandeln? Nutzen Sie unsere Therapeutensuche oder noch besser: Finden Sie einzelne Kollegen und gründen Sie ein eigenes Netzwerk im Dachverband! Professionelle Präsenz zeigen Sie haben es satt, immer Einzelkämpfer mit Erklärungsdruck zu sein? Ab jetzt haben Sie den CMD-Dachverband e.V. im Rücken und mit ihm die Kompetenz vieler Kollegen über Fachgrenzen hinweg! Nutzen Sie die Ansprechpartner auf Augenhöhe und den Background eines engagierten interdisziplinären CMD-Dachverbandes. Schnelle Auffindbarkeit für Kollegen wie Patienten Sie wollen gefunden werden? Mit dem Eintrag und der Mitgliedschaft sind Sie Teil des Therapeutennetzwerkes unseres Verbandes. Sie werden über die Suchmaschine im Netz gefunden, Sie werden verlinkt und Sie werben automatisch, immer wenn der Dachverband sich und seine Mitglieder aktiv präsentiert. Sie wollen mehr? Wir freuen uns über aktive Beiträge, die gern auf der Webseite des Verbandes aufgenommen oder verlinkt werden können. Regelmäßige Auswertung internationaler Fachliteratur Keine Zeit zum Lesen neben der Praxis? Kein Problem: Der CMD-Dachverband bringt mehrfach im Jahr in seinem Newsticker den aktuellen Stand in der Literatur. Dazu werden in unregelmäßigen Abständen die Literaturempfehlungen ergänzt bzw. überarbeitet, sodass Sie auch über Neues aus den anderen Gebieten auf dem Laufenden sind. Austausch mit Kollegen Der CMD-Dachverband initiiert Studiengruppen bzw. unterstützt seine Mitglieder in deren Ausrichtung. Sie wollen eine Gruppe gründen oder teilnehmen? Fragen Sie bei uns nach! Publikationen veröffentlichen Sie haben Artikel, Bücher, Buchbeiträge oder Ähnliches geschrieben und möchten diese nun möglichst vielen zugänglich machen – der Dachverband hilft. Wir bieten die Aufnahme in die Internetpräsenz des Dachverbandes bzw. die Verlinkung über unsere Themenseiten. Auf Augenhöhe mit Kollegen einsteigen Kennen Sie das? Als kompetenter CMD-Experte sucht und braucht man Co-Therapeuten, die offen sind für CMD-spezifische Fragestellungen und die man nicht erst über die Besonderheiten dieser Erkrankung und deren Erfordernisse bei der interdisziplinären Zusammenarbeit aufklären muss. Machen Sie Schluss mit diesem Unverständnis und gefühlter Verweigerungshaltung. Suchen und finden Sie mit uns gemeinsam interessierte und offene Netzwerkpartner in ihrer Region! Verhindern Sie sinnloses Leiden von Patienten! Und noch etwas…. Wir haben den CMD-Dachverband e.V. ins Leben gerufen um ein kompetentes interdisziplinäres Netzwerk aufzubauen, unser aller Kräfte zu bündeln und eine Plattform für Information und zeitgemäße Therapie zu schaffen. Ihre Expertise und Ihr Engagement sind im CMD-Dachverband fachübergreifend willkommen! Im CMD-Dachverband e.V. können wir gemeinsam in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit Patienten erreichen. Wir können zielgerichtet Hilfe anbieten, Kollegen in der interdisziplinären Zusammenarbeit unterstützen, Wissen vermitteln, über Fachgrenzen hinweg vernetzen und auch in der Politik mehr Gewicht bekommen. Geben wir der CMD ein Gesicht und den Betroffenen effektive Hilfe! Willkommen im CMD-Dachverband e.V.! Hier können Sie Mitglied werden Unsere Satzung
Aufnahme & Beitritt
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im CMD-Dachverband e.V.? Herzlich willkommen! Als Therapeut mit Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit in der Behandlung Craniomandibulärer Dysfunktionen freuen wir uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im CMDD. 1. Schritt: Ihre Beitrittserklärung Bei Interesse drucken Sie einfach das PDF „Beitrittserklärung“ (Klicken Sie auf das Bild) aus und schicken uns diese ausgefüllt und unterschrieben an: CMD-Dachverband e.V.c/o Schillerstraße 2699610 Sömmerda Telefon 03634-621296oder per Mail an info@cmd-dachverband.de 2. Schritt: Ihre Daten für die Therapeutensuche Sie wollen gefunden werden von Patienten und Co-Therapeuten? Dann nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit für das Ausfüllen der entsprechenden Fragen auf dem Beitrittsformular. Sie sind die Grundlage für Ihre spätere persönliche Visitenkarte auf unserer Webseite. Unvollständige oder unleserliche Einträge können leider nicht berücksichtigt werden. Vergessen Sie nicht Ihre Praxishomepage und Ihre Unterschrift. In wenigen Tagen nach Erhalt Ihres Formulars bestätigen wir Ihnen die Mitgliedschaft und bitten Sie noch einmal um Überprüfung Ihrer Daten. Wir freuen uns auf Sie!
Satzung-neu
Satzung des Dachverbandes Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) e.V. § 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „CMD Dachverband“, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz „e.V.“ 2. Der Verein hat seinen Sitz in Sömmerda. Er wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2: Vereinszweck, Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. 2. Der Zweck des Vereins ist es, für das Krankheitsbild CMD auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine adäquate Aufmerksamkeit zu erzielen, insbesondere durch Information und Aufklärung der allgemeinen und der Fach-Öffentlichkeit sowie durch Anleitung interessierter therapeutischer Fachkräfte zur Prävention, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Forschung. 3. Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch: Information und Aufklärung über Ursachen, Wesen, Diagnostik und Therapie der CMD Förderung der wissenschaftlichen und klinischen Erforschung der CMD, ihrer Vorbeugung, Erkennung und Behandlung Organisation und Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie von Informationsveranstaltungen zum Krankheitsbild CMD Hilfestellung, Unterstützung und Beratung von Betroffenen in Belangen, die ihre Krankheit betreffen bzw. mit ihr in einem Zusammenhang stehen Ausbau des interdisziplinären co-therapeutischen Netzwerks 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden durch Beiträge, Spenden und Stiftungen aufgebracht. Sie dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Für sehr zeitintensive Tätigkeiten v.a. im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit etc.) können die Vorstandsmitglieder über einen Honorarvertrag eine entsprechende Vergütung geltend machen. Rechnungsstellung erfolgt an den Verein. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3: Mitgliedschaft 1. Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder. 2. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Gewähr bieten, den Verein bei der Verfolgung seiner Zwecke in besonderer Weise wirkungsvoll zu unterstützen. Alle Gründungsmitglieder sind ordentliche Mitglieder. 3. Fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Zwecke des Vereins ideell und materiell zu unterstützen. Die fördernde Mitgliedschaft wird durch Zahlung des festgesetzten Mindestbeitrages erworben. 4. Der Beirat entscheidet über den Aufnahmeantrag nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe nicht mitgeteilt werden. 5. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintrag in die Liste der Vereinsmitglieder. Sie endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt per E-mail oder Brief an den Vorstand. Über den Ausschluss beschließt der Beirat nach Anhörung des betroffenen Mitgliedes und des Vorstands. Der Beschluss ist dem Mitglied per E-Mail oder Brief mitzuteilen, das binnen eines Monats Widerspruch erheben kann. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Auch dort ist dem betroffenen Mitglied zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 4: Beiträge 1. Die Festsetzung von Beiträgen und deren Höhe beschließt die Mitgliederversammlung. 2. Beiträge werden zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Höhere freiwillige Beiträge sind erwünscht, ebenso die Förderung des Vereins durch Stiftungen. In besonderen Fällen kann der Vorstand eine teilweise oder vollständige Befreiung der Beitragspflicht genehmigen. § 5: Organe des Vereins Organe des Vereins sind: – die Mitgliederversammlung – der Beirat – der Vorstand § 6: Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der ordentlichen Mitglieder. Sie wird mindestens jährlich einmal abgehalten. Weitere Mitgliederversammlungen können bei Bedarf oder wenn ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe veranlagt, einberufen werden. 2. Die Einberufung erfolgt per E-Mail oder Brief durch den Vorstand mindestens 4 Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung. 3. Die Tagesordnung wird vom Vorstand aufgestellt. Vorschläge auf Änderung der Satzung sollen dem Einladungsschreiben mit dem vollen Wortlaut beigefügt werden; sie müssen den Mitgliedern jedoch spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Versammlung mitgeteilt sein. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich dem Vorstand vorzulegen, der die Tagesordnung den Mitgliedern umgehend schriftlich bekanntzugeben hat. 4. Die Versammlung leitet der Vorsitzende des Vorstandes und bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. 5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig mit Einschränkungen der Regelung des § 9. 6. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten insbesondere über: a) die Wahl und die Zusammensetzung des Vorstandes auf Vorschlag des Beirats b) die Wahl der Mitglieder des Beirates c) Annahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes d) Höhe des Mitgliedsbeitrages e) Tag und Ort der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung f) Verteilung der Vereinsmittel im Falle der Auflösung des Vereins. 7. Die Mitgliederversammlung beschließt mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder über: a) Satzungsänderungen b) Sonderrechte von Mitgliedern c) Ausschluss von Mitgliedern d) Auflösung des Vereins. 8. Von den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sind Niederschriften zu fertigen, die von zwei Teilnehmern, darunter dem Leiter der Versammlung, zu unterzeichnen sind. 9. Sämtliche Abstimmungen, Wahlen und sonstige Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung können auch im Umlaufverfahren durchgeführt werden. § 7: Beirat Der Beirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird für vier Jahre gewählt und bleibt bis zur turnusmäßigen Neuwahl im Amt. Er hat die Aufgaben Bestimmung eines Beiratsvorsitzenden Überwachung und Koordinierung der Arbeit des Vorstandes Beschluss einer Geschäftsordnung für den Vorstand (mit Mehrheit Wahlvorschlag für die Mitglieder des Vorstandes (mit Mehrheit) Nachwahl von Vorstandsmitgliedern Anstellung der Mitglieder des Vorstandes Abstimmung mit dem Vorstand über die laufenden Geschäfte Beschluss über redaktionelle oder behördlich veranlasste Satzungsänderungen (einstimmig). Die ordentlichen Mitglieder müssen hierüber umgehend informiert werden. Scheidet ein Mitglied des Beirates vorzeitig aus, so kann der Beirat für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger einstimmig kooptieren. Kommt es zu keiner Einigung über einen geeigneten Kandidaten, entscheidet die Mitgliederversammlung. Sämtliche Abstimmungen, Wahlen und sonstige Beschlussfassungen des Beirats können auch im Umlaufverfahren durchgeführt werden. § 8: Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei natürlichen Personen und zwar dem Vorsitzenden und seinem ersten und ggf. zweiten Stellvertreter. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind lediglich der Vorsitzende und der erste Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder sollen keine Mitglieder des Vereins sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung in der Regel für die Dauer von fünf Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Mehrfache Wiederwahl ist möglich. 2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich
Downloadbereich
Downloadbereich Beitrittserklärung zum Download Hier noch einmal für den eiligen Zugriff, die Beitrittserklärung zum Download Aufklärungsmaterial zum Download Zur Auslage und einführenden Information hat der CMD-Dachverband e.V. eigene Publikationen erstellt, die Sie hier zum Download finden. In eigener Sache stellt sich der CMD-Dachverband in einem handlichen Flyer vor: Mitmachen im CMD-Dachverband. Unser bei Patienten und Behandlern beliebte Patientenflyer „Das Kreuz mit dem Biss“: Hier zum Download
Verband & Mitgliedschaft
Hand in Hand im Verband CMD ist eine Krankheit mit vielen Namen, Gesichtern und Symptomen. Währende einigen Patienten bereits durch Vertreter einzelner Fachdisziplinen geholfen werden kann, benötigen andere Patienten für ihre komplexen Beschwerden die koordinierte Hilfe von mehreren Spezialisten, die über ihre Fachgrenzen hinweg in Netzwerken kollegial zusammenarbeiten. Für diese interdisziplinäre Zusammenarbeit machen wir uns als CMD-Dachverband e.V. (CMDD) stark, damit jeder Experte die Stärken und Möglichkeiten seines Faches mit denen der Kollegen im Netzwerk kombinieren kann. Der CMDD will Patienten durch Information und Aufklärung über Ursachen und Symptome der Craniomandibulären Dysfunktion einer adäquaten Diagnostik und Therapie zuführen. Die CMD-Symptomatik sollte möglichst frühzeitig erkannt und behandelt und unnötiger wie auch kostspieliger Arzttourismus vermieden werden. Interesse? Lesen Sie mehr über uns … Mitgliedschaft im Dachverband – warum? Wir über uns – Vorstand & Gründung Unser Leitbild Beitrittserkärung und Aufnahme in die Therapeutensuche (bitte wenden Sie sich an die Geschäftsführung) Satzung